Schornsteinfegermeister

René König

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Sachverständiger für Lufthygiene nach VDI 6022, Berechtigter zur
Durchführung von Arbeiten im Feuerungsanlagen- und
Schornsteinbau gem. § 7a HwO

 

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Energienews


14.02.2013

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg informiert über Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden.

Inzwischen ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig, nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden. Der neu aufgelegte "Aktuelle Tipp" zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen umfasst vor allem die Bereiche Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer. Er kann von der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft kostenlos heruntergeladen werden.




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